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Anmeldung zu Betriebsräte-Seminaren der AAS

» Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reservierung

Suchen Sie sich aus unserem Seminarangebot eine oder mehrere für Sie in Betracht kommende Schulung(en) aus.

Danach nehmen Sie am besten schnellstmöglich eine unverbindliche Reservierung vor. Diese Reservierung können Sie telefonisch unter 0209/16585-0, unter info@aas-web.de oder mit den Formschreiben auf den Seiten 311 und 312 unseres Kataloges vornehmen.

Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, bis wann die Entscheidung zu einer verbindlichen Anmeldung erfolgen soll. Wir können nur für diese Zeit den Seminarplatz für Sie frei halten. Sollten Sie mehr Zeit als vorgesehen benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, weil ansonsten Ihr Seminarplatz an andere Betriebsratsmitglieder weitergegeben wird.

Sie erhalten kurzfristig eine schriftliche Bestätigung Ihrer unverbindlichen Seminarplatzreservierung und einen Vordruck zur verbindlichen Anmeldung.

Beschluss über Schulungsteilnahme

Danach fassen Sie im Betriebratsgremium einen entsprechenden Beschluss zur Schulungsteilnahme. Nur wenn ein entsprechender Beschluss vom Betriebsratsgremium gefasst wurde, besteht für den Arbeitgeber Kostentragungspflicht.

Wichtig

Eine wirksame Beschlussfassung setzt eine ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ("Entsendung zum Betriebsräteseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG") voraus.

Der Beschluss bezieht sich immer nur auf eine konkrete Schulung. Wenn ein Betriebsratsmitglied z.B. für ein Seminar "Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz" angemeldet werden soll, müssen Ort und Zeitpunkt der Schulung vom Beschluss mit umfasst sein. Dieser Beschluss gilt dann nicht für eine etwaige Ausweichschulung. Sollten Sie sich also später für einen anderen Termin oder Ort entscheiden, müssten Sie einen erneuten Beschluss fassen.

Wir empfehlen Ihnen, immer Ersatzteilnehmer im Beschluss mit zu benennen, damit, z.B. bei kurzfristiger Erkrankung des vorgesehenen Teilnehmers, der Seminarplatz von Ihrem Betriebsrat belegt werden kann.

Danach teilen Sie dem Arbeitgeber Ihren Beschluss mit. Dafür können Sie das Formschreiben auf Seite 310 unseres Kataloges verwenden. Dem Beschluss sollten Sie die ausgefüllte verbindliche Seminaranmeldung (Seiten 313 und 314) zur Unterschrift beifügen.

Verbindliche Anmeldung

Wenn der Arbeitgeber die Zustimmung zur Schulungsteilnahme erteilt hat, bitten wir Sie, uns die vom Arbeitgeber unterschriebene Seminaranmeldung oder eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung zuzusenden (auch per Fax: 0209/16585-31).

Eine verbindliche Anmeldung kann nur mit Unterschrift des Kostenträgers erfolgen.

Anmeldebestätigung

Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.

Sie wissen dann, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist und registriert wurde. Wenn Sie innerhalb einer Woche keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Manchmal gehen Anmeldungen auf dem postalischen Weg verloren oder Bestätigungen werden von der Poststelle nicht an den Betriebsrat weitergeleitet. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen daher einen kurzen Anruf bei uns (nach einer Woche). Spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie dann die "Seminarinformationen". Diese enthalten die Rechnung für das Seminar, eine Bestätigung für den Betriebsrat sowie Informationen für das teilnehmende Betriebsratsmitglied (Anfahrtsbeschreibung, Hotelprospekt usw.).

Hotel- und Verpflegungskosten

Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG nicht nur verpflichtet, die Seminargebühren zu tragen, sondern auch die Kosten für Anfahrt und Hotel.

Die Hotelkosten bezahlen Sie am Ende der Seminarwoche direkt im Hotel. Hierfür können Sie sich auch einen Vorschuss vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Sie können sich aber auch von Seiten des Hotels die Rechnung in die Firma schicken lassen. Das setzt aber voraus, dass in der Anmeldung das entsprechende Auswahlfeld angekreuzt wird und der Arbeitgeber eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet hat oder eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorliegt.