AAS
AAS Fachtagungen
"Das Wichtigste für die Arbeit als Vorsitzender, Stellvertreter und Freigestellter"
20.09. - 24.09.2010
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Bitte beachten Sie, dass für Ihre Teilnahme an einem Seminar der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Wir erbringen Ihnen gegenüber unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Der Veranstalter behält sich vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen oder den Einsatz von Referenten zu ändern sowie notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich verändert wird. Im Falle einer Seminarabsage durch die AAS werden bereits gezahlte Seminargebühren erstattet.
Sollten Sie gezwungen sein, ein verbindlich gebuchtes Seminar zu stornieren, möchten wir Sie um schnellstmögliche Benachrichtigung bitten. Bei Stornierungen bis vierzehn Tage vor Seminarbeginn entfallen die Seminargebühren. Danach behalten wir uns vor, Stornokosten in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen bis eine Woche vor Seminarbeginn können Bearbeitungsgebühren von 25 € anfallen. Bei Abmeldungen nach diesem Termin können 50% der anfallenden Seminargebühren in Rechnung gestellt werden. Bei Nichtanreise behält sich die AAS vor, den gesamten Seminarpreis in Rechnung zu stellen. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich jederzeit gemeldet werden. Hotelreservierungen werden im Auftrag und auf Rechnung der Seminarteilnehmer vorgenommen. Im Falle kurzfristiger Teilnehmerabsagen müssen Sie gegebenenfalls mit Stornokosten von Seiten des Hotels rechnen. Die angegebenen Hotelpreise haben Gültigkeit bis zum 31.12.2010. Alle Preise ohne Gewähr – Preisänderungen sind möglich.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Innerhalb einer Seminarwoche werden an reinem Unterricht mindestens 28 Unterrichtsstunden (Schulungszeiten) durchgeführt. Diese Unterrichtsstunden verteilen sich auf die Schulungstage Montag bis Freitag. Bei kürzeren Veranstaltungen wird die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend angepasst.
Die Schulungsteilnehmer sind berechtigt, sich mit dem Referenten über die Verteilung einzelner Unterrichtsstunden innerhalb der Schulungswoche zu verständigen.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Seminar auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während des Rahmenprogramms oder während der seminarfreien Zeiten besteht für Sie dieser Versicherungsschutz nicht. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Allgemeiner Gerichtsstand für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist
45655 Recklinghausen.