AAS
Welche Schulungen sind für neu gewählte Betriebsratsmitglieder erforderlich?
Die Rechtsprechung des BAG hat sich in letzter Zeit wieder mit der Frage beschäftigt, ob ein Seminar zum Arbeitsrecht oder zum BetrVG für neu gewählte Betriebsratsmitglieder erforderlich ist.
Für neu gewählte Betriebsratsmitglieder sind auf alle Fälle Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im Arbeitsrecht und im Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlich. Auf eine nähere Begründung der Teilnahme an Seminaren zum Arbeitsrecht und zum BetrVG kann regelmäßig verzichtet werden.
BAG Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
...bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt.
Fazit: Jedes Betriebsratsmitglied kann ohne nähere Darlegung der Erforderlichkeit Seminare zum Arbeitsrecht, zum BetrVG und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz besuchen. Wir von der AAS organisieren regelmäßig Seminare und Schulungen zu Themen, die insbesondere für Betriebsratsmitglieder wichtig sind. Veranstaltungstermine zu unserem Seminarprogramm finden Sie in unserem Seminarprogramm 2010 (PDF).