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Wir von der AAS Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH veranstalten spezielle Betriebsratsschulungen für Betriebsratsmitglieder, um sowohl Grund- als auch Fachkenntnisse zu vermitteln.
Jedes Betriebsratsmitglied benötigt ein Basiswissen im BetrVG, dass es sich auf Betriebsratsschulungen aneignen soll.
Die Grundlagenschulungen im BetrVG
Jedes Betriebsratsmitglied benötigt Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz. Ohne diese Kenntnisse ist eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit nicht möglich. Erfahrungsgemäß erlangt man diese Kenntnisse in speziellen Betriebsratsschulungen.
BAG Beschluss vom 19.07.1995 - 7 ABR 49/94
...Denn bei aller Verschiedenheit der Betriebe und der betrieblichen Interessenvertretungen ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Betriebsrat grundlegende betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Kenntnisse ...zur Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener Aufgaben benötigt...
Fazit:
Jedes Betriebsratsmitglied benötigt Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht!
Diese Grundkenntnisse werden auf den Betriebsratsschulungen der AAS BR 1 bis BR 3 vermittelt:
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BR 1)
Bei diesen Betriebsratsschulungen lernen Sie alle Formalitäten kennen, die Sie als Betriebsratsmitglied bei Ihrer Arbeit beachten müssen. Sie erhalten einen Einblick in alle wichtigen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit benötigen.
Betriebsverfassungsgesetz für Fortgeschrittene (BR 2)
Sie lernen vertieft den Umgang mit den einzelnen Beteiligungsrechten. In diesen Betriebsratsschulungen wird die Anwendung der jeweiligen Vorschriften auf die betriebliche Praxis intensiv eingeübt.
Betriebsverfassungsgesetz Vertiefung (BR 3)
Sie lernen, wie Sie im Konfliktfall vorgehen müssen. Sie wissen, was „bei der Einigungsstelle passiert“ und haben mit Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern das Verfahren vor dem Arbeitsgericht kennen gelernt.
Möchten Sie sich mit anderen Betriebsratsmitgliedern austauschen, können Sie dies auf unserem Online Netzwerk.