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Gute Zusammenarbeit durch das Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz

Was ist das Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit des Arbeitgebers und des Betriebsrates, der von den Arbeitnehmern gewählt wird.

Im Jahre 1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend novelliert. Die erste Fassung trat am 18. Januar 1972 in Kraft, es ist seitdem in zahlreichen Punkten überarbeitet und angepasst worden. Zuletzt mit der Novellierung vom 27. Juli 2001.

Das Betriebsverfassungsgesetz nach 2001
Durch die Erneuerung wurde vor allem die Bildung von Betriebsräten erleichtert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung einer Quotenregelung. Diese Regelung schreibt eine Mindestanzahl von Sitzen im Betriebsrat für das sich in der Minderheit befindliche Geschlecht vor.

Bei der AAS – der Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH – können Sie verschiedene Seminare und Schulungen belegen, die speziell für Betriebsräte geschaffen wurden. In diesen Seminaren können Sie Ihr Wissen zu vielen interessanten Themen (z.B. dem Betriebsverfassungsgesetz) erweitern.

In unseren Seminaren liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsgesetz.

Mehr Informationen zum Thema Schulungen und Seminare für Betriebsräte, vor allem zum Thema Betriebsverfassungsgesetz, finden Sie hier .