AAS
Kann jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Besuch von Betriebsratsseminaren zu einer neuen arbeitsrechtliche Gesetzgebung haben?
Werden arbeitsrechtliche Gesetze neu erlassen oder geändert, die die Beteiligungsrechte des Betriebsrats berühren, kann der Besuch einer entsprechenden Schulung erforderlich sein.
Nur mit dem Wortlaut eines Gesetzes lassen sich häufig die möglichen Anwendungsfälle und -probleme nicht klären (ArbG Frankfurt a.M. 29.04.1998, 703). Der Besuch solcher Betriebsratsseminare kann sogar als Grundlagenschulung in Betracht kommen, was bedeutet, dass für jedes Betriebsratsmitglied unterstellt werden kann, dass ohne die Kenntnis der neuen Gesetzgebung eine verantwortliche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist (vgl. ArbG Detmold vom 30.10.1997, AiB 1998, 42; ArbG Berlin vom.04.02.1998, 643).
Seminare zu aktuellen Gesetzesänderungen
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht
Die Gesetzesänderungen der Bundesregierung