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Ihr Schulungsanspruch

Betriebsrat Fortbildung – Pflicht zur Teilnahme?

Es gehört zu den Pflichten jedes Betriebsrates, sich das für die Betriebsratsarbeit erforderliche Wissen durch Fortbildungen anzueignen, um seine Aufgaben kompetent und fachgerecht ausüben zu können.

Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen und Fortbildungen zu erwerben.

Wir von der AAS – Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH bieten Ihnen verschiedene Seminare und Schulungen speziell für Betriebsräte an. Themenschwerpunkte sind hier unter Anderem Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetze und wirtschaftliches Grundwissen.

Mehr Informationen zum Thema Schulungen und Seminare für Betriebsräte finden Sie hier.