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Die Aufgaben des Betriebsrats sind im BetrVG nicht zusammenhängend aufgeführt. Die Hauptaufgaben eines Betriebsrats betreffen unter Anderem alle Gebiete, in denen der Arbeitgeber verpflichtet wird, in sozialen und personellen Angelegenheiten, bei personellen Einzelmaßnahmen, bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung und in wirtschaftlichen Angelegenheiten den Betriebsrat zu beteiligen.
Um über die genauen Aufgaben eines Betriebsrates aufgeklärt zu werden ist es sinnvoll, spezielle Seminare für Betriebsräte zu besuchen.
Wir von der AAS – Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH bieten Spezialseminare für alle Betriebsratsmitglieder an.
Zusätzlich können Sie sich in unserem Online Netzwerk mit anderen Betriebsratsmitglieder austauschen.