Seminarfinder

Betriebsratswahlen 2010

Katalog bestellen

Ihr Schulungsanspruch

Arbeitsrecht Weiterbildung - Betriebsrats-Seminare bei der AAS

Bei dem Besuch von Spezialseminaren gibt es eine Besonderheit gegenüber dem Besuch von Grundlagenseminaren: Bei Grundlagenseminaren für Betriebsräte wird die Erforderlichkeit gewissermaßen unterstellt, d.h. der Betriebsrat muss nicht besonders erklären, warum ein Besuch einer solchen Schulung erforderlich ist; das ist „von vornherein klar“. Im Gegensatz dazu muss sich ein Betriebsratsmitglied im Arbeitsrecht bei dem Besuch eines Spezialseminares vorher erkundigen, ob das Wissen, das auf der Schulung vermittelt wird, für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.

BAG Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
...Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt...

Fazit: Wer im Arbeitsrecht eine Weiterbildungsveranstaltung (spezielles Betriebsrats-Seminar) besuchen will, muss die Erforderlichkeit anhand von anstehenden Aufgaben begründen.

Weitere Informationen zu unseren Seminaren für Betriebsratsmitglieder finden Sie hier.